Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Antworten auf die wichtigsten Fragen zur digitalen Vignette
Allgemeine Fragen
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Was ist die digitale Vignette und wie funktioniert sie?
Die digitale Vignette ist der elektronische Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung des österreichischen Autobahn- und Schnellstraßennetzes. Sie wird direkt mit dem amtlichen Kennzeichen Ihres Fahrzeugs verknüpft und im ASFINAG-System gespeichert. Stationäre und mobile Lesegeräte erfassen das Kennzeichen und prüfen automatisch die Gültigkeit der Vignette – ohne dass Sie etwas am Fahrzeug anbringen müssen.
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Muss ich die Vignette sichtbar am Fahrzeug anbringen?
Nein. Die digitale Vignette ist rein elektronisch und wird ausschließlich mit dem Kennzeichen verknüpft. Eine physische Anbringung ist weder notwendig noch möglich. Die Kontrolle erfolgt vollautomatisch durch Kennzeichenerfassung.
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Wie lange ist die Jahresvignette gültig?
Die Jahresvignette gilt nicht exakt 12 Monate, sondern vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres – insgesamt 14 Monate. Die Jahresvignette 2026 ist beispielsweise vom 1. Dezember 2025 bis zum 31. Januar 2027 gültig.
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Kann ich die Vignette auf ein anderes Fahrzeug übertragen?
Nein. Die digitale Vignette ist fest an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und kann nicht auf ein anderes Fahrzeug oder Kennzeichen übertragen werden. Bei einem Kennzeichenwechsel (z.B. nach Kauf eines neuen Fahrzeugs) müssen Sie eine neue Vignette für das neue Kennzeichen kaufen.
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Was passiert, wenn ich ohne gültige Vignette auf der Autobahn fahre?
Das Fahren ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Strecken ist eine Verwaltungsübertretung. Die ASFINAG kann eine Ersatzmaut verlangen. Bei Nichtbezahlung droht ein Verwaltungsstrafverfahren mit erheblichen Geldbußen. Ausländische Fahrzeughalter können an der Grenze zur Zahlung aufgefordert werden.
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Wo kann ich die Vignette kaufen?
Die digitale Vignette können Sie kaufen: online auf der offiziellen ASFINAG-Website (shop.asfinag.at), an Tankstellen in Österreich und in Nachbarländern, an ASFINAG-Servicestellen, an ausgewählten Grenzübergängen sowie über autorisierte Vertriebspartner.
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Gilt die Vignette auch für Motorräder?
Ja, aber Motorräder haben eigene Vignettenpreise (Kategorie M), die deutlich günstiger sind als PKW-Vignetten. Motorräder benötigen eine separate Vignette, die nicht mit einer PKW-Vignette kombiniert werden kann.
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Gilt die Vignette für alle Autobahnen in Österreich?
Die Vignette gilt für das gesamte mautpflichtige ASFINAG-Netz. Für bestimmte Streckenabschnitte (Brenner A13, Tauern A10, Karawanken A11, Arlberg S16, Pyhrn A9) sind zusätzliche Streckenmautgebühren fällig. Diese sind nicht in der Vignette enthalten.
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Kann ich die Gültigkeit meiner Vignette überprüfen?
Ja. Auf der offiziellen ASFINAG-Website können Sie durch Eingabe Ihres Kennzeichens die Gültigkeit Ihrer Vignette jederzeit kostenlos prüfen. Dies ist besonders empfehlenswert nach einem Kennzeichenwechsel oder wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Vignette noch gültig ist.
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Was ist der Unterschied zwischen Vignette und Streckenmaut?
Die Vignette berechtigt zur Nutzung des gesamten ASFINAG-Netzes für einen bestimmten Zeitraum. Die Streckenmaut ist eine zusätzliche, streckenabhängige Gebühr für bestimmte Tunnel und Gebirgsübergänge, die über die Vignette hinausgeht und separat bezahlt werden muss.
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Gibt es eine Rückerstattung, wenn ich die Vignette nicht nutze?
Nein. Einmal gekaufte Vignetten werden grundsätzlich nicht zurückerstattet, auch wenn das Fahrzeug nicht genutzt wird oder das Kennzeichen wechselt. Kaufen Sie die Vignette daher erst, wenn Sie sicher sind, dass Sie sie benötigen.
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Benötigen LKW auch eine Vignette?
Nein. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen (LKW, schwere Transporter) benötigen keine Vignette, sondern unterliegen der streckenbezogenen Maut und müssen eine GO-Box verwenden. Die Vignette gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Glossar: Wichtige Begriffe
- Digitale Vignette
- Elektronischer Mautnachweis, verknüpft mit dem amtlichen Kennzeichen. Keine physische Anbringung erforderlich. Gilt für das gesamte ASFINAG-Netz.
- ASFINAG
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft. Staatliches Unternehmen, das Österreichs Autobahnen betreibt und die Maut erhebt.
- Streckenmaut
- Zusätzliche Mautgebühr für bestimmte Streckenabschnitte (Tunnel, Gebirgsübergänge). Nicht in der Vignette enthalten.
- Ersatzmaut
- Erhöhte Gebühr bei Fahren ohne gültige Vignette. Ermöglicht die Regulierung ohne formelles Strafverfahren.
- GO-Box
- Elektronisches Mautgerät für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Pflicht für LKW auf österreichischen Autobahnen.
- Amtliches Kennzeichen
- Offizielles Nummernschild des Fahrzeugs. Grundlage für die Verknüpfung mit der digitalen Vignette.